Auf dieser Seite
Ab Ende Oktober können wurzelnackte Forstpflanzen wieder gepflanzt werden. Eine Pflanzung kann während der Vegatationsruhe (kein Wachstum) durchgeführt werden. Der Boden darf allerdings nicht gefroren sein.
Sobald sich der Boden wieder öffnet und nicht mehr gefroren ist, ist der Zeitpunkt für die Frühjahrspflanzung gekommen.
TIP!
Verwenden Sie zum Pflanzen-Frischhaltesäcke zum Mitnehmen der Pflanzen während der Pflanzung.
Der Pflanzentransport muß auf alle Fälle windgeschützt erfolgen. d.h. die Pflanzen sollten in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden oder mit einer winddichten, dunklen Plane abdeckt werden.
Zugluft und direkte Sonneneinstrahlung (auf die Wurzeln) sind für die Pflanzen absolut tödlich. Die Pflanzen trocknen aus und sterben ab.
ACHTUNG! Wenn Wurzeln trocken ausschauen, heißt das noch lange nicht, dass die Pflanzen vertrocknet sind!
Manche Pflanzenarten werden im Kühlhaus gelagert, um ihnen einen längeren Winter "vorzugaukeln", damit sie nicht zu früh austreiben. Bei diesen Pflanzen können die Wurzeln trocken ausschauen.
Die verschiedenen Pflanzenarten sind unterschiedlich empfindlich, wir beraten Sie bei der Abholung über die richige Behandlung Ihres Pflanzgutes.
Die Pflanzzeit für Gehölze mit nackter Wurzel dauert vom Abschluß des Wachstums (alle Pflanzenteil verholzt) im Oktober durchgehend bis zum Wiederaustrieb der Pflanzen im Mai des nächsten Jahres.
Kühles und feuchtes Wetter während und besonders nach der Pflanzung bietet die beste Voraussetzung für eine
erfolgreiche Verpflanzung.
Kalte winterliche Witterung unterbricht die Pflanzung nicht. Solange die Erde nicht geforen ist und Dauerfrost herrscht, kann gepflanzt werden. Kalte Temperaturen und ein feuchter Boden bieten die besten Vorraussetzungen
für eine erfolgreiche Verpflanzung (auch im Winter). Eine direkte Frosteinwirkung auf die Wurzel eines noch nicht gepflanzten Gehölzes
muss auf alle Fälle vermieden werden. Zum Schutz vor Frost und Austrocknung werden die Pflanzenwurzeln vor der
Pflanzung immer mit einem Sack, Tuch oder Ähnlichem gut abgedeckt. Wir raten während des Pflanzensetzens die restlichen Pflanzen absolut windgeschützt zu lagern (in Säcken, mit Flies abdecken,...) bzw. in Pflanzsäcken (od. Frischhaltesäcke) mit zu tragen.
Die Wurzeln dürfen weder der direkten Sonnenbestrahlung noch Wind (auch nicht leichtem Wind) ausgesetzt sein (Austrocknung).
Achtung beim Transport!!! Nur geschlossene bzw. gedeckte Fahrzeuge verwenden!!!
Bevor Sie zu pflanzen beginnen, müssen Sie den Förderantrag bei den zuständigen Behörden (Bezirksforstinspektorate) oder Kammern (Bezirksbauernkammer) abgeben. Der Antrag wird dann von der Förderstelle (Landesregierung Abt. Forst) geprüft und Sie bekommen eine Förderzusage. Erst nachdem Sie einen Förderzusage bekommen haben, dürften Sie die Pflanzen setzen bzw. darf das Lieferdatum nicht vor dem Datum der Förderzusage sein.
Bei kleineren Pflanzprojekten kann bereits früher begonnen werden, fragen Sie dazu Ihren Forstberater.