1. Die Preise gelten ab Baumschule in EURO (€) zuzüglich MwSt.
2. Die angegebenen Einzelpreise bedingen eine bündelweise Abnahme.
3. Aufträge, bei denen keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, können gegen Nachnahme ausgeführt werden.
4. Der Versand bzw. die Lieferung geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5. Die Verpackung wird sachgemäß und sorgfältig ausgeführt. Stückgutsendungen sind stets fest zu verpacken.
6. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden.
7. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche, bei Hingabe von Schecks und Wechsel bis zu deren Einlösung. Unser Eigentumsvorbehalt geht nicht dadurch verloren, dass der Besteller die gelieferte Ware bis zu deren Weiterveräußerung vorübergehend auf seinem oder fremdem Grundbesitz einpflanzt. Bei der Vermischung der gelieferten Ware mit anderen, gleichartigen Waren erwerben wir in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware für die Dauer des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes das Miteigentum an den vermischten Waren. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung unserer Ansprüche ist unzulässig. Sollte dem zuwider eine Weiterveräußerung erfolgen, tritt der Besteller schon mit Abschluss des Geschäftes mit uns die künftige Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des nicht bezahlten Lieferpreises an uns ab, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Kosten von Inkasso und Intervention trägt der Besteller.
8. Wenn durch Wetterkatastrophen, Hagel, Frost-, Dürreschäden und durch andere Fälle höherer Gewalt sowie wegen Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder sonstiger vom Verkäufer nicht zu vertretender Behinderung die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht worden ist, so entfällt die Lieferungspflicht. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, seinen Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
9. Geliefert wird Pflanzmaterial in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
10. Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen.
11. Gewähr für Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungsbetrag geleistet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden oder dem Lieferanten nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
12. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Auslieferung zu überprüfen. Von etwaigen dabei festgestellten Mängeln muss dem Verkäufer unter Angabe der Einzelheiten innerhalb einer Ausschlussfrist von 24 Stunden schriftlich Mitteilung gemacht werden, wobei die Absendung der Mängelrüge am Ende der Frist als rechtzeitig anzusehen ist. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
13. Dem Verkäufer steht das Recht zu, bei begründeten Mängelrügen nach seiner Wahl Verbesserung zu leisten oder Preisminderung zu gewähren.
14. Ist ein Liefertermin vereinbart und der Verkäufer nicht in der Lage, aus welchen Gründen auch immer, zeitgerecht zu liefern, so hat der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen einzuräumen, um seine Lieferverpflichtung noch zu erfüllen. Solange eine derartige schriftliche Fristsetzung nicht erfolgt ist, bleibt es dem Käufer verwehrt vom Vertrag zurückzutreten.
15. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatz aus dem Titel "entgangener Gewinn" gebühren überhaupt nur bei Vorsatz.
16. Es bleibt dem Käufer verwehrt, Ansprüche aus welchem Rechtstitel auch immer, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes gegen die Kaufpreisforderung des Verkäufers aufrechnungsweise geltend zu machen.
17. Der Rechnungsbetrag ist binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird Verzinsung ab Fälligkeit mit 14% p.a. vereinbart.
18. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Lieferung von Forstpflanzen entstehen, ist Obernberg, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Wechsel und Scheckklagen.
19. Sie gelten auch dann, wenn der Kunde uns seine eigenen, von unseren abweichenden Einkaufs- und Zahlungsbedingungen mitgeteilt hat. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung.